Die Dienstaufsichtsbeschwerde über Bürgermeister Marc Venten ist unbegründet. Diese Auffassung hat der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als zuständige Aufsichtsbehörde jetzt im Rahmen eines Schreibens an den Beschwerdesteller, das der Stadt Korschenbroich vorliegt, vertreten.
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